Die Schweiz kennt keine E-Rechnungspflicht für B2B oder B2C, und der Bundesrat hat keine angekündigt. Verpflichtend ist nur B2G: Seit 2016 müssen Lieferanten der Bundesverwaltung bei Aufträgen über 5.000 CHF elektronische Rechnungen stellen. Und zwei Dinge, die Schweizer Unternehmen täglich nutzen — die QR-Rechnung und eBill — werden oft mit E-Rechnungen verwechselt, machen aus einer Rechnung aber keine strukturierten Daten.
Dieser Beitrag erklärt die Regeln, den Unterschied zwischen QR-Rechnung, eBill und strukturierter E-Rechnung und was das für die Belege bedeutet, die Ihre Buchhaltung weiter abtippt.
Die Regeln heute
| Stand in der Schweiz | |
|---|---|
| B2B-E-Rechnung | Freiwillig; keine Pflicht angekündigt |
| B2C-E-Rechnung | Freiwillig |
| B2G (Bundesverwaltung) | Pflicht seit 2016 für Aufträge über 5.000 CHF |
Die Schweiz ist nicht in der EU; ViDA und die EU-Pflichten gelten für Schweizer Unternehmen nicht direkt — wer nach Frankreich, Deutschland oder Belgien verkauft, begegnet ihnen aber über seine Kunden. Klären Sie Ihre Situation mit Ihrem Treuhänder — dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
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QR-Rechnung und eBill sind keine E-Rechnungen
- QR-Rechnung. Seit die orangen und roten Einzahlungsscheine 2022 abgelöst wurden, tragen Schweizer Rechnungen einen QR-Code mit den Zahlungsdaten: Empfänger, IBAN, Betrag, Referenz. Die Bank-App kann damit ohne Abtippen zahlen, aber der Code enthält weder die Positionen noch die MWST-Aufteilung oder die UID des Lieferanten. Die Rechnung selbst bleibt ein PDF oder ein Blatt Papier.
- eBill. Ein Kanal der Banken, der Rechnungen zur Freigabe ins E-Banking des Kunden liefert. Das ist ein Zustell- und Zahlungsablauf, kein Standard für strukturierte Rechnungsdaten in der Buchhaltung.
Für die Buchhaltung heißt das: Die Zahlung lässt sich automatisieren, die Verbuchung braucht weiterhin die Rechnungsdaten — und die stecken in einem unstrukturierten Dokument.
Was weiter als PDF oder Foto kommt
- 1Lieferantenrechnungen Schweizer Unternehmen, auch mit QR-Rechnung.
- 2Rechnungen von EU-Lieferanten. Grenzüberschreitende Rechnungen fallen nicht unter die nationalen EU-Pflichten.
- 3Belege für Spesen.
- 4Lieferscheine, Offerten und Bestellungen.
Wofür WhappScan gedacht ist
WhappScan ist kein eBill- oder Peppol-Anbieter. Es liest Rechnungen, Belege, Lieferscheine, Offerten und Bestellungen, die als PDF oder Foto kommen, und liefert deren Felder — Lieferant, UID/MWST-Nummer, Datum, MWST, Gesamtbetrag und jede Position, sofern vorhanden — fertig für Excel oder Ihre Buchhaltungssoftware. Mitarbeitende und Kunden können das Foto per WhatsApp schicken, ohne etwas zu installieren.
Testen Sie es mit Ihren eigenen Belegen: Rechnungsdaten auslesen, Kassenbons in Excel und Lieferscheine in Excel sind kostenlos, ohne Anmeldung und für bis zu drei Dokumente pro Tag.
Nebenan: E-Rechnungspflicht in Deutschland und Österreich: keine B2B-Pflicht.
Quellen
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