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Rechnungen & Buchhaltung

E-Rechnung in Österreich 2026: keine B2B-Pflicht – was das für Ihre PDF-Belege heißt

Österreich verlangt E-Rechnungen nur vom Bund (seit 2014). B2B ist freiwillig, ein Pflichttermin existiert nicht. Was ViDA ändert und was mit den PDFs passiert, die weiter hereinkommen.

4 min Lesezeit

In Österreich gibt es keine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Stand September 2026 ist der Austausch strukturierter E-Rechnungen zwischen Unternehmen freiwillig; ein Termin für eine nationale Pflicht ist weder angekündigt noch in Begutachtung. Verpflichtend ist nur B2G: Seit 1. Jänner 2014 müssen Lieferanten des Bundes elektronisch über das Unternehmensserviceportal (e-Rechnung.gv.at) fakturieren, im Format ebInterface oder Peppol BIS Billing 3.0.

Für österreichische Unternehmen geht es also nicht um eine Frist, sondern darum, was mit den PDFs und Papierbelegen passiert, die weiter hereinkommen, während Deutschland auf die E-Rechnungspflicht umstellt. Dieser Beitrag fasst die geltenden Regeln zusammen, was auf EU-Ebene kommt und wie Sie den manuellen Aufwand beziffern.

Die Regeln heute

Stand in Österreich
B2B-E-RechnungFreiwillig; keine Pflicht angekündigt
B2C-E-RechnungFreiwillig
B2G (Bund)Pflicht seit 1. Jänner 2014, über e-Rechnung.gv.at (USP), in ebInterface oder Peppol BIS Billing 3.0
Länder und GemeindenKönnen es verlangen; keine bundesweite Pflicht

Was kommt

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Das EU-Paket VAT in the Digital Age (ViDA), in Kraft seit April 2025, erlaubt den Mitgliedstaaten, nationale E-Rechnungspflichten ohne EU-Genehmigung einzuführen, und bringt ab 1. Juli 2030 digitale Meldepflichten für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze. Wie und wann Österreich diese Möglichkeit nutzt, ist noch nicht festgelegt. Aktuelle Informationen gibt das Bundesministerium für Finanzen — dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.

Was weiter als PDF oder Foto kommt

Ohne Pflicht praktisch alles:

  1. 1Rechnungen österreichischer Lieferanten, die meist weiter PDFs per E-Mail schicken.
  2. 2Rechnungen deutscher Lieferanten. Die deutsche Pflicht betrifft inländische Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen; eine grenzüberschreitende Rechnung nach Österreich fällt nicht darunter und kommt meist weiter als PDF.
  3. 3Belege für Spesen und Reisekosten: Tanken, Parken, Bewirtung, Hotel.
  4. 4Lieferscheine, Angebote und Bestellungen, die keine E-Rechnungspflicht irgendwo erfasst.

So beziffern Sie es

Nehmen Sie die letzten 100 Eingangsbelege Ihres Teams und zählen Sie, wie viele von Hand abgetippt oder geprüft werden mussten. Ohne Pflicht liegt diese Zahl meist nahe 100 — und genau diese Zahl lohnt es sich jetzt zu senken, egal wann die Pflicht kommt.

Wofür WhappScan gedacht ist

WhappScan ist kein Peppol-Zugangspunkt und versendet keine Rechnungen über das USP. Es liest Rechnungen, Belege, Lieferscheine, Angebote und Bestellungen, die als PDF oder Foto kommen, und liefert deren Felder — Lieferant, UID-Nummer, Datum, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag und jede Position, sofern vorhanden — fertig für Excel oder Ihre Buchhaltungssoftware. Mitarbeitende und Mandanten können das Foto per WhatsApp schicken, ohne etwas zu installieren.

Testen Sie es mit Ihren eigenen Belegen: Rechnungsdaten auslesen, Kassenbons in Excel und Lieferscheine in Excel sind kostenlos, ohne Anmeldung und für bis zu drei Dokumente pro Tag.

Nebenan: E-Rechnungspflicht in Deutschland 2025–2028 und Schweiz: QR-Rechnung und eBill sind keine E-Rechnung.

Quellen

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